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Wärmeschutznachweis
Wärmeschutznachweis für Wohnbauten
Ab 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft. Für Wohnbauten, die dann beantragt werden, ist der notwendige Wärmeschutznachweis nach der EnEV 2009 zu führen. Diesen Wärmeschutznachweis können wir Ihnen erstellen.
Genaue Angaben zur EnEV 2009 können Sie dem folgenden Dokument entnehmen. Bitte hier klicken.
Wärmeschutznachweis für Nichtwohnbauten
Für den Bauantrag von Nichtwohnbauten wie z. B. erzeugenden Betrieben oder Büros werden die Anforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes ab 1. Oktober verschärft. Dabei werden die Dämmstoffdicken erhöht und der Einsatz erneuerbarer Energien vermehrt vorgeschrieben.
Die Berechnung des Wärmeschutznachweises erfolgt über die umfangreiche DIN 18599. Je nach Art und Größe des nachzuweisenden Objektes kann der Nachweis vereinfacht oder detailliert geführt werden. Bei der detaillierten Berechnung ist ein nicht unerheblicher Zeitaufwand einzukalkulieren.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.




